KBV IT-Sicherheitsrichtlinie
Im Paragraph 75b des Sozialgesetzbuches V (§ 75b SGB V) ist seit dem 30.Juni 2020 eine Richtlinie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV IT-Sicherheitsrichtlinie), welche die sichere Installation und Wartung der IT-Komponenten und ausdrücklich der Telematikinfrastruktur die in den Praxen zum Einsatz kommt, verlangt (vollständiger Gesetzestext s.u.).
Im Wesentlichen sind die Vorgaben der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie in denen der DSGVO begründet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat lediglich den Auftrag erhalten, die allgemein gehaltenen Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für ärztliche und zahnärztliche Praxen zu präzisieren und verbindlich vorzuschreiben.
Ein Teil dieser Vorschriften sind seit dem 1. April 2021 verpflichtend in Kraft, ein zweites Vorschriftenpaket wird ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Vorgaben aus § 75b SGV V obliegt in der Verantwortung des jeweiligen Arztes, regelmäßig werden jedoch auch die für die Praxis tätigen IT-Dienstleister hiermit beauftragt.
Hier kommen wir ins Spiel. Als IT-Systemhaus und Dienstleister für Unternehmen, halten wir bereits seit 2011 Mandate als externe Datenschutzbeauftragte (eDSB) bei unseren gewerblichen Kunden. Die präzisierte Vorschrift aus der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie ist im Grunde eine angepasste Variante der technischen und organisatorischen Maßnahmen (T.O.M) die bei Unternehmen im Rahmen der DSGVO festgelegt und dokumentiert werden. Da wir bereits seit über 20 Jahren auch ärztliche und zahnärztliche Praxen zu unseren Kunden zählen, können wir die Umsetzung und Kontrolle der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verlangten Maßnahmen, gerne für Sie durchführen.
Erste Anforderungen zur Umsetzung seit dem 1. April 2021
Wie groß ist meine Praxis? Einordnung der Praxistypen nach der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie.
- „normale“ Praxis.
Es sind üblicherweise bis zu fünf Personen ständig mit der Datenverarbeitung betraut. Anforderungen an alle Praxen Anlage 1 der KBV Praxishinweise. - Mittlere Praxis
Es sind zwischen 6 und 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von Daten betraut. Besondere Anforderungen für mittlere Praxen Anlage 2 der KBV Praxishinweise. - Große Praxis
Es sind entweder mehr als 20 Personen ständig mit der Verarbeitung beschäftigt, oder es handelt sich um die Verarbeitung von Daten die über die normale Datenübermittlung hinaus geht (Labore, Medizinische Versorgungszentren, etc.). Besondere Anforderungen für große Praxen Anlage 3 der KBV Praxishinweise. - Einsatz medizinischer Großgeräte
Es werden Geräte wie CT, MRT, PET, o.ä. eingesetzt. Erläuterungen zu den medizinischen Großgeräten.
Anforderungen an die IT-Sicherheit in allen Praxen – erster Schritt (ab 01.04.2021)
- Einsatz von aktuellen Virenschutzprogrammen an allen Arbeitsplätzen in der Praxis
- Der verwendete Webbrowser ist so konfiguriert, dass keine vertraulichen Daten im Browser gespeichert werden
- Es werden ausschließlich verschlüsselte Internetanwendungen genutzt
- Apps werden nur aus offiziellen App-Stores heruntergeladen und vollständig gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden
- Es werden keine vertraulichen Daten über Apps versendet
- Smartphones und Tablets müssen mit einem komplexen Sperrcode gesichert werden
- Nach der Gerätenutzung (PC, Notebook, Smartphone, Tablet o.ä.) meldet sich die Person ab
- Das Praxisnetzwerk ist vollständig dokumentiert
Weitere Links
Musterdokumente zur Einhaltung der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie als Vorlage
Vorgaben zur Zertifizierung, Konnektoren, Lesegeräte, SMC-B, etc.
§ 75b SGB V Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung